Gehört mir das geleaste Produkt nach Ablauf der Vertragslaufzeit?

Nach Ablauf der Leasinglaufzeit gehört das Produkt zunächst weiterhin der Leasinggesellschaft. Sie haben jedoch in der Regel die Möglichkeit, das Produkt zu übernehmen.

Optionen am Vertragsende

Übernahme zum Restwert: Das Leasingobjekt hat nach dem Ende der Vertragslaufzeit einen kalkulierten Restwert. Die meisten Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, das Produkt zum Gebrauchtkaufpreis zu übernehmen.

Rückgabe: Alternativ können Sie das Produkt an die Leasinggesellschaft zurückgeben.

Wichtiger Hinweis

Eine verbindliche Zusage zur Übernahme kann für Leasingobjekte im Vorfeld generell nicht gemacht werden, auch wenn stets die Absicht besteht, zum Ende des Leasingzeitraumes ein entsprechendes Kaufangebot seitens des Leasinggebers zu unterbreiten.

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