Was ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag (ZzA)?

Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag sind wichtig: Ob Sie Ihrem Teammitglied ein E-Bike, ein Notebook oder andere Leasing-Produkte ermöglichen möchten – in jedem Fall sollten Sie solche Vereinbarungen schriftlich festhalten, da das Unternehmen Leasingnehmer während der Laufzeit ist und das Leasingobjekt dem Teammitglied überlässt.

Inhalt der Zusatzvereinbarung

In der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist die private Nutzung des Leasingobjekts klar geregelt. In die Vereinbarung gehören unter anderem:

  • Zeitraum der Überlassung
  • Beschreibung des Leasingobjekts (Typ, Art, Zubehör)
  • Nutzungsbedingungen (z.B. Helmpflicht bei E-Bikes, Schutzmaßnahmen bei IT-Geräten)
  • Haftung für Schäden
  • Verpflichtung zur sofortigen Schadensmeldung
  • Regelungen zur privaten Nutzung