Was ist ein Mitarbeiter-PC-Programm (MPP)?
Das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) wurde 2006 eingeführt und ermöglicht die steuerfreie Überlassung betrieblicher Computer und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung.
Rechtliche Grundlage
Geregelt wird dies durch §3 Nr.45 EStG, der die steuerfreie Überlassung von betrieblichen PCs, Notebooks, Tablets und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör ermöglicht.
Voraussetzungen
Betriebliche Geräte: Das MPP gilt nur für Geräte, die auch betrieblich genutzt werden können. Entertainment- oder Smart-Home-Geräte (z.B. Spielekonsolen) werden nicht abgedeckt.
Zusätzlichkeit: Die Geräte müssen zusätzlich zum regulären Gehalt überlassen werden (nicht als Gehaltsersatz).
Kombination mit Gehaltsumwandlung
Das MPP kann mit Gehaltsumwandlung kombiniert werden, um zusätzliche steuerliche Vorteile zu erzielen.
Weitere Informationen
- Warum sollte ich Gehaltsumwandlung für meine Mitarbeiter anbieten? - Vorteile für Ihr Unternehmen
- Was bedeutet Gehaltsumwandlung? - Funktionsweise der steuerlichen Vorteile
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