Was ist ein Mitarbeiter-PC-Programm (MPP)?

Das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) wurde 2006 eingeführt und ermöglicht die steuerfreie Überlassung betrieblicher Computer und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung.

Rechtliche Grundlage

Geregelt wird dies durch §3 Nr.45 EStG, der die steuerfreie Überlassung von betrieblichen PCs, Notebooks, Tablets und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör ermöglicht.

Voraussetzungen

Betriebliche Geräte: Das MPP gilt nur für Geräte, die auch betrieblich genutzt werden können. Entertainment- oder Smart-Home-Geräte (z.B. Spielekonsolen) werden nicht abgedeckt.

Zusätzlichkeit: Die Geräte müssen zusätzlich zum regulären Gehalt überlassen werden (nicht als Gehaltsersatz).

Kombination mit Gehaltsumwandlung

Das MPP kann mit Gehaltsumwandlung kombiniert werden, um zusätzliche steuerliche Vorteile zu erzielen.

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