Gehört mir das geleaste Produkt nach Ablauf der Vertragslaufzeit?
Nein, zunächst nicht. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gehört das Produkt weiterhin der Leasinggesellschaft. Sie haben jedoch in der Regel die Möglichkeit, es zu übernehmen.
Ihre Optionen am Vertragsende
Übernahme zum Restwert: Das Leasingobjekt hat nach der Vertragslaufzeit einen kalkulierten Restwert. Die meisten Leasingnehmer entscheiden sich dafür, das Produkt zum Gebrauchtkaufpreis zu übernehmen. Sie erhalten ein entsprechendes Kaufangebot.
Rückgabe: Alternativ können Sie das Produkt an die Leasinggesellschaft zurückgeben. Die Rückgabe wird über die Plattform organisiert.
Wichtig zu wissen
Eine verbindliche Zusage zur Übernahme kann im Vorfeld nicht gemacht werden. In der Regel besteht jedoch die Absicht, zum Ende des Leasingzeitraumes ein Kaufangebot zu unterbreiten.